FAQ

Mit allen diesen Fragen und mehr sehen wir, TEAMWORK uns täglich konfrontiert. Mit der folgenden Seite wollen wir Ihnen einen Einblick in eine Tätigkeit bei uns geben, und die häufigst gestellten Fragen unserer Mitarbeiter, Kunden und Bewerber beantworten.

Um die Antwort zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie einfach auf die Frage.

Beschäftigt TEAMWORK ausschließlich sogenannte "Minijobber"?

Nein. Gut 70 Prozent unserer Mitarbeiter sind als „geringfügig Beschäftigte“ – also auf 450 Euro-Basis – bei uns angestellt.

Gibt es eine Aus- und Weiterbildung bei TEAMWORK ?

In der Verwaltung bieten wir Ausbildungsplätze an. Mitarbeiter in den Märkten werden im Rahmen von Teamschulungen ausgebildet, diese Schulungen erfolgen nach Maßgabe eines Jahresschulungsplans. Für die Teamchefs werden Teammanager-Förderkreise angeboten, um einen Aufstieg zu ermöglichen. Außerdem finden zweimal im Jahr Teamchef-Sitzungen statt, in der immer verschiedene Themen im Mittelpunkt stehen. Angeboten werden außerdem regelmäßige Arbeitsrechtsschulungen der Führungskräfte, sowie Schulungen zum Qualitäts- und Prozessmanagement.

Tragen 450-Euro-Jobs dazu bei, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verschwinden?

Mit den von TEAMWORK angebotenen „Minijobs“ werden Menschen angesprochen, die in aller Regel keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen wollen oder können, sondern die sich etwas hinzuverdienen möchten – also Studenten, Rentner, Hausfrauen. Gleichzeitig schafft TEAMWORK diese Beschäftigungsmöglichkeiten, indem es Dienstleistungen anbietet, die vorher auch von Minijobbern der Supermärkte übernommen wurden. Diese werden durch unsere – neu geschaffenen – „Minijobs“ entlastet und können sich ihrer eigentlichen Tätigkeit zuwenden.

Was ist mit einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

TEAMWORK hält sich selbstverständlich an die gesetzlich vorgegebenen Pflichten und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer.“

Welche Aufgaben erfüllen die "Minijobber" bei TEAMWORK?

Da TEAMWORK einen ganzen Warenkorb an verschiedenen kundenfreundlichen Dienstleistungen für seine Kunden anbietet, sind auch die Tätigkeiten der „Minijobber“ in den einzelnen Filialen abwechslungsreich und bieten immer wieder neue Herausforderungen. Zu den Tätigkeiten eines „Minijobbers“ gehören unter anderem der Regalservice, die Konfektionierung von Textilien, Umbauten und Neueinrichtungen von Märkten.

Welche Chancen haben "Minijobber" auf dem ersten Arbeitsmarkt?

Die Zahl der „Minijobber“ in Deutschland liegt bei rund 6,7 Millionen. Hierbei gilt es zu beachten, dass viele dieser Menschen hauptberuflich bereits einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und den „Minijob“ als einfache Möglichkeit verstehen, bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei nebenher zu verdienen. Niedrige Einstiegsvoraussetzungen, geringe bürokratische Hürden und meist einfach strukturierte Tätigkeiten sind Vorteile, die viele Interessenten zu schätzen wissen.
Insbesondere für Menschen, die auf Arbeitssuche sind, bieten 450-Euro-Jobs dabei verschiedene Vorteile:

• Einen steuerfreien Nebenverdienst und
• Berufliche Praxis, die auch im Lebenslauf dokumentiert werden
kann und damit potenziellen Arbeitgebern das
Engagement und die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter
signalisiert.

Darüber hinaus kann auch ein „Minijob“ der Einstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein. Wer sich bewährt, motiviert und zuverlässig seine Arbeit ausführt kann, bei Teamwork Instore Services GmbH auch aufsteigen. Alleine in 2008 hat TEAMWORK mehr als 400 Arbeitsplätze vom Minijob bis zur Vollzeitstelle geschaffen.

Welche Perspektiven sieht TEAMWORK für die Zukunft?

Die Auslagerung von standardisierten Tätigkeiten und Prozessen ist ein Markt mit Zukunft. Die Kunden von Handelsunternehmen erwarten heute ein attraktiv präsentiertes Sortiment, jederzeit volle Verkaufsbereitschaft und schnelles Einkaufen. Die Zusammenarbeit mit Teamwork Instore Services GmbH ermöglicht es Handelsunternehmen, die Arbeit der eigenen Mitarbeiter noch stärker auf die Kundenbetreuung zu fokussieren. Damit entsteht für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation. Denn da auch der Bedarf an 450-Euro-Jobs beständig wächst, profitieren die Handelsunternehmen, die Kunden und die Arbeitnehmer gleichermaßen von diesem Geschäftsmodell.

Wen spricht TEAMWORK mit seinen "Minijobs" an?

TEAMWORK spricht mit seinen Jobs Menschen an, die sich zu ihrem regulären Verdienst etwas hinzuverdienen wollen oder die als Studenten, Auszubildende, Rentner, Hausfrauen oder auch Menschen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen Nebenverdienst ausüben möchten.

Auf dem wachsenden Segment der 450-Euro-Jobs kann Teamwork Instore Services GmbH dabei mit vielen Vorteilen überzeugen:

• Die Arbeitszeiten sind flexibel und „kinderfreundlich“ (zum Beispiel in den frühen Morgenstunden oder am Abend).
• Neben der Honorierung auf Stundenbasis gibt es einige Gebiete, wo der Stundenlohn zusätzlich durch eine Teamprämie aufgebessert werden kann.
• Die Bewerbungsschwelle ist niedrig: Auch ohne Qualifikationen oder Berufserfahrung können die zu erledigenden Arbeiten erfüllt werden.
• Die räumliche Nähe: Da TEAMWORK für namhafte Lebensmittel-Supermärkte, SB-Warenhäuser, Textilgeschäfte und Baumärkte tätig ist, sind die Arbeitsstätten in aller Regel zentral gelegen und leicht zu erreichen, weite Anfahrtswege entfallen.

Wer ist mein regionaler Ansprechpartner?

Sie haben Interesse an der Arbeit von TEAMWORK und wollen sich über unser Angebot informieren? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Eine kurze E-Mail oder ein Anruf reichen und wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung. Gerne übermitteln wir Ihnen auch ein konkretes Angebot.

Wie errechnen sich Urlaubs- und Krankengeld?

Bei den Festangestellten errechnen sich Urlaubs- und Krankengeld nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei den Minijobbern wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt.

Wie ist die Bezahlung der "Minijobber" bei TEAMWORK geregelt?

TEAMWORK zahlt seinen „Minijobbern“ einen vertraglich festgelegten Stundenlohn. Dieser ist über den ILS- Tarifvertrag geregelt. Es sind hier sowohl die Entgeltgruppen nach Beschäftigungsart als auch die Steigerungen des Entgeldes für Betriebszugehörigkeit geregelt. Grundsätzlich zahlt Teamwork jedoch mindestens den gesetzlichen Mindestlohn

Wie ist die Zeiterfassung bei TEAMWORK geregelt?

TEAMWORK arbeitet – je nach Präsenz und Aufgabengebiet in einem Markt – mit unterschiedlichen Zeiterfassungssystemen.
Zum einen kommt eine manuelle Zeiterfassung zum Einsatz: In diesen Fällen tragen die Teamchefs die Anfangs- und Endzeiten in eine Liste ein. Die Mitarbeiter bestätigen an jedem Arbeitstag mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Zeit. Auf dieser Basis wird dann am Monatsende der Lohn ausbezahlt.
Zum anderen gibt es in einigen Märkten eine automatische Zeiterfassung mittels eines Computers. Hier checken sich die Mitarbeiter zu Beginn und am Ende mit ihrer personenbezogenen Magnetkarte ein. Von dort werden die Daten an die Lohnbuchhaltung in Lohmar übertragen und werden dort, genau wie jegliche Änderungen oder Korrekturen, abgespeichert und protokolliert.

Wie sehen Karrierewege bei TEAMWORK aus?

Selbstverständlich haben engagierte und motivierte Mitarbeiter bei TEAMWORK die Möglichkeit, innerhalb der flachen Hierarchien des Unternehmens aufzusteigen. Vom Teamworker ist die erste Stufe der Beförderung zum Teamchef. Für diese Mitarbeiter gibt es den sogenannten Teammanager-Förderkreis und unser “Fit For Future Programm”. Ist diese interne Ausbildungsstufe erfolgreich durchlaufen, ist ein Aufstieg bis zum Distriktmanager möglich.

Wie sind "Minijobs" gesetzlich geregelt?

„Geringfügig Beschäftigte“ – umgangssprachlich auch „Minijobber“ genannt – dürfen im Monat bis zu 450 Euro verdienen. Dabei gilt: „Brutto für Netto“ – Abzüge für die Sozialversicherung fallen für den „Minijobber“ nicht an. Allerdings kann der „Minijobber“ selbst entscheiden, ob er in die Rentenversicherung einbezahlen möchte – in diesem Fall wird für ihn eine Abgabe von 4,9 Prozent fällig. Der Arbeitgeber – also Teamwork Instore Services GmbH – ist verpflichtet, die Pauschalabgaben für die Sozialversicherungen und die Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 30 Prozent zu entrichten.
Das Gesetz regelt außerdem,

• dass dem Arbeitnehmer „bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts“ zustehen,
• dass dem Arbeitnehmer bezahlter Urlaub zusteht,
• dass die Kündigungsfristen für „Minijobber“ in der Probezeit bei zwei Wochen liegt, danach bei vier Wochen,
• dass die monatliche steuerfreie Verdienstgrenze zwei Mal im Jahr bei unvorhersehbaren Ereignissen überschritten werden darf.

Wie stehen Sie zum gesetzlichen Mindestlohn?

Grundsätzlich stehen wir dem gesetzlichen Mindestlohn positiv gegenüber, da er für die gesamte Branche gilt und damit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.

Wie viele Mitarbeiter sind bei TEAMWORK angestellt?

TEAMWORK beschäftigt derzeit rund 5.000 Mitarbeiter. Gut 40 davon sind in der Verwaltung in Lohmar bei Bonn tätig. Neben den mehr als 900 Führungskräften sind bundesweit rund 4.000 Mitarbeiter im operativen Feld tätig.

Wo werden die Mitarbeiter von TEAMWORK eingesetzt?

Die Mitarbeiter von Teamwork Instore Services GmbH werden je nach Anforderung unserer Kunden in Teams von 3 bis 50 Personen in den Filialen unserer Kunden eingesetzt. Dabei achtet TEAMWORK bei der Einteilung der Teams darauf, dass die Distanz zwischen Wohn- und Einsatzort nicht unzumutbar groß ist.

Innerhalb der Filialen hängt das Einsatzgebiet der Mitarbeiter davon ab, welche Leistungen mit dem Kunden vereinbart wurden. Deshalb können Aufgaben und Einsatzort mitunter auch wechseln.

Zahlt TEAMWORK einen Stundenlohn oder Stücklohn?

TEAMWORK zahlt grundsätzlich einen Stundenlohn. Als Grundlage zur Berechnung des Monatslohns dient dabei die vom Teamchef notierte (bzw. die elektronisch festgehaltene) Stundenzahl. Diese Stundenzahl wird vom Mitarbeiter täglich gegengezeichnet und somit bestätigt.