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Fragen über Minijobs

"Minijobs" bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH: 
 
a. Wie sind „Minijobs“ gesetzlich geregelt?
 
„Geringfügig Beschäftigte“ – umgangssprachlich auch „Minijobber“ genannt – dürfen im Monat bis zu 400 Euro verdienen. Dabei gilt: „Brutto für Netto“ – Abzüge für die Sozialversicherung fallen für den „Minijobber“ nicht an. Allerdings kann der „Minijobber“ selbst entscheiden, ob er in die Rentenversicherung einbezahlen möchte – in diesem Fall wird für ihn eine Abgabe von 4,9 Prozent fällig.
Der Arbeitgeber – also TEAMWORK - Die Büttgen GmbH – ist verpflichtet, die Pauschalabgaben für die Sozialversicherungen und die Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 30 Prozent zu entrichten.
Das Gesetz regelt außerdem,
 
• dass dem Arbeitnehmer „bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts“ zustehen,
• dass dem Arbeitnehmer bezahlter Urlaub zusteht,
• dass die Kündigungsfristen für „Minijobber“ in der Probezeit bei zwei Wochen liegt, danach bei vier Wochen,
• dass die monatliche steuerfreie Verdienstgrenze zwei Mal im Jahr bei unvorhersehbaren Ereignissen überschritten werden darf.

b. Wen spricht TEAMWORK - Die Büttgen GmbH mit seinen „Minijobs“ an?
 
TEAMWORK - Die Büttgen GmbH spricht mit seinen Jobs Menschen an, die sich zu ihrem regulären Verdienst etwas hinzuverdienen wollen oder die als Studenten, Auszubildende, Rentner, Hausfrauen oder auch Menschen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen Nebenverdienst ausüben möchten.
Auf dem wachsenden Segment der 400-Euro-Jobs kann TEAMWORK - Die Büttgen GmbH dabei mit vielen Vorteilen überzeugen:

• Die Arbeitszeiten sind flexibel und „kinderfreundlich“ (zum Beispiel in den frühen Morgenstunden oder am Abend).
• Neben der Honorierung auf Stundenbasis gibt es einige Gebiete, wo der Stundenlohn zusätzlich durch eine Teamprämie aufgebessert werden kann.
• Die Bewerbungsschwelle ist niedrig: Auch ohne Qualifikationen oder Berufserfahrung können die zu erledigenden Arbeiten erfüllt werden.
• Die räumliche Nähe: Da TEAMWORK - Die Büttgen GmbH für namhafte Lebensmittel-Supermärkte, SB-Warenhäuser, Textilgeschäfte und Baumärkte tätig ist, sind die Arbeitstätten in aller Regel zentral gelegen und leicht zu erreichen, weite Anfahrtswege entfallen.