Fragen über Minijobs
"Minijobs" bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH:
c. Welche Aufgaben erfüllen die „Minijobber“ bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH?
Da TEAMWORK - Die Büttgen GmbH einen ganzen Warenkorb an verschiedenen kundenfreundlichen Dienstleistungen für seine Kunden anbietet, sind auch die Tätigkeiten der „Minijobber“ in den einzelnen Filialen abwechslungsreich und bieten immer wieder neue Herausforderungen. Zu den Tätigkeiten eines „Minijobbers“ gehören unter anderem der Regalservice, die Konfektionierung von Textilien, Umbauten und Neueinrichtungen von Märkten sowie das Kassieren.
d. Wie ist die Bezahlung der „Minijobber“ bei TEAMWORK - die Büttgen GmbH geregelt?
TEAMWORK - Die Büttgen GmbH zahlt seinen „Minijobbern“ einen vertraglich festgelegten Stundenlohn. Dieser variiert je nach Bundesland. Ergänzend dazu zahlt TEAMWORK - Die Büttgen GmbH dann eine Teamprämie, wenn die Teams ihre Aufgaben besonders schnell erledigt haben.
Diese Teamprämie erhöht den vertraglich festgelegten Stundenlohn. Er errechnet sich wie folgt:
Beispiel:
Ein Team besteht aus 5 Mitarbeitern.
1. Jeder Mitarbeiter verdient einen vertraglich festgelegten
Netto Stundenlohn.
2. Das Team hat die Aufgabe, z.B. 20 Paletten zu verräumen.
3. Pro Palette erhält das Team z.B. 10 Euro – bei 20 Paletten sind
dies 200 Euro, je Mitarbeiter sind dies 40 Euro.
4. Das Team benötigt für die Erledigung der Arbeit 5 Stunden = das Team erhält also statt des vertraglich festgelegten Netto Stundenlohns einen Stundenlohn von 8 Euro (40 Euro geteilt durch 5 Stunden).
Was passiert, wenn mehr Zeit zum Verräumen benötigt wird?
Angenommen, das Team würde 5 Stunden länger, also 10 Stunden benötigen, dann würde der „Stundenlohn“ rein rechnerisch sinken. In diesem Fall wird den Mitarbeitern jedoch immer der vertraglich garantierte Netto Stundenlohn ausgezahlt.
c. Welche Aufgaben erfüllen die „Minijobber“ bei TEAMWORK - Die Büttgen GmbH?
Da TEAMWORK - Die Büttgen GmbH einen ganzen Warenkorb an verschiedenen kundenfreundlichen Dienstleistungen für seine Kunden anbietet, sind auch die Tätigkeiten der „Minijobber“ in den einzelnen Filialen abwechslungsreich und bieten immer wieder neue Herausforderungen. Zu den Tätigkeiten eines „Minijobbers“ gehören unter anderem der Regalservice, die Konfektionierung von Textilien, Umbauten und Neueinrichtungen von Märkten sowie das Kassieren.
d. Wie ist die Bezahlung der „Minijobber“ bei TEAMWORK - die Büttgen GmbH geregelt?
TEAMWORK - Die Büttgen GmbH zahlt seinen „Minijobbern“ einen vertraglich festgelegten Stundenlohn. Dieser variiert je nach Bundesland. Ergänzend dazu zahlt TEAMWORK - Die Büttgen GmbH dann eine Teamprämie, wenn die Teams ihre Aufgaben besonders schnell erledigt haben.
Diese Teamprämie erhöht den vertraglich festgelegten Stundenlohn. Er errechnet sich wie folgt:
Beispiel:
Ein Team besteht aus 5 Mitarbeitern.
1. Jeder Mitarbeiter verdient einen vertraglich festgelegten
Netto Stundenlohn.
2. Das Team hat die Aufgabe, z.B. 20 Paletten zu verräumen.
3. Pro Palette erhält das Team z.B. 10 Euro – bei 20 Paletten sind
dies 200 Euro, je Mitarbeiter sind dies 40 Euro.
4. Das Team benötigt für die Erledigung der Arbeit 5 Stunden = das Team erhält also statt des vertraglich festgelegten Netto Stundenlohns einen Stundenlohn von 8 Euro (40 Euro geteilt durch 5 Stunden).
Was passiert, wenn mehr Zeit zum Verräumen benötigt wird?
Angenommen, das Team würde 5 Stunden länger, also 10 Stunden benötigen, dann würde der „Stundenlohn“ rein rechnerisch sinken. In diesem Fall wird den Mitarbeitern jedoch immer der vertraglich garantierte Netto Stundenlohn ausgezahlt.




